Kostenübernahme - Kostenstruktur
Die Christoph-Dornier-Klinik für Psychotherapie ist eine nach § 30 Gewerbeordnung konzessionierte Privatklinik. Sie unterliegt nicht den Regelungen der Bundespflegesatzverordnung, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes oder des Krankenhausentgeltgesetzes. Ein Versorgungsvertrag im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht.
Obwohl wir eine Privatklinik sind, behandeln wir zu einem großen Teil auch gesetzlich versicherte Patienten. Diese kommen entweder als Selbstzahler zu uns oder im Rahmen einer sogenannten Einzelfallentscheidung.
Die Abrechnung der stationären Leistungen der Christoph-Dornier-Klinik erfolgt über eine hauseigene Wochenpauschale, die sich wiederum nach der jeweiligen Diagnose richtet:
Auf der Grundlage eines Eingangsgesprächs erstellt die Christoph-Dornier-Klinik für jede/n Patient/in vor Behandlungsbeginn einen individuellen Kostenvoranschlag.
Im Einzelnen gliedern sich die in den Wochenpauschalen enthaltenen Leistungen wie folgt:
Leistungen der Wochenpauschale [mehr lesen]
Darüber hinaus können bei der Durchführung spezieller Therapieaufgaben, wie Expositionen, zusätzliche Nebenkosten entstehen (z. B. Fahrtkosten, Eintrittsgelder, externe Übernachtungskosten, Übersetzungskosten). Diese Kosten werden der/m Patientin/en gesondert nach den tatsächlich angefallenen Auslagen in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Kosten durch vorbestehende oder interkurrente (zwischenzeitlich auftretende) somatische Erkrankungen bzw. durch nicht vom Behandlungsspektrum der Klinik abgedeckte Behandlungen (z. B. Diabetes mellitus) sind von der Wochenpauschale ausgenommen.