Kostenstruktur
Die Christoph-Dornier-Klinik für Psychotherapie ist eine nach § 30 Gewerbeordnung zugelassene Privatklinik. Das heißt, dass private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Behandlungskosten in der Regel übernehmen.
Obwohl wir eine Privatklinik sind, behandeln wir zu einem großen Teil auch gesetzlich versicherte Patienten. Diese kommen entweder als Selbstzahler zu uns oder im Rahmen einer sogenannten Einzelfallentscheidung. Einzelfallfallentscheidung bedeutet, dass auch gesetzliche Versicherer im Einzelfall bereit sind, sich an den Kosten der Therapie zu beteiligen oder diese komplett zu übernehmen. Eine Garantie für die Kostenübernahme gibt es jedoch nicht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unser Patientenmanagement (Tel. +49 (0)251 4810-140). Wir unterstützen Sie gerne dabei, Möglichkeiten einer Kostenübernahme zu klären.
Die Abrechnung der stationären Leistungen der Christoph-Dornier-Klinik erfolgt über eine hauseigene Wochenpauschale, die sich wiederum nach der jeweiligen Diagnose richtet:
Auf der Grundlage eines Eingangsgesprächs erstellt die Christoph-Dornier-Klinik für jede/n Patient/in vor Behandlungsbeginn einen individuellen Kostenvoranschlag.
Im Einzelnen gliedern sich die in den Wochenpauschalen enthaltenen Leistungen wie folgt:
Leistungen der Wochenpauschale [mehr lesen]
Darüber hinaus können bei der Durchführung spezieller Therapieaufgaben, wie Expositionen, zusätzliche Nebenkosten entstehen (z. B. Fahrtkosten, Eintrittsgelder, externe Übernachtungskosten, Übersetzungskosten). Diese Kosten werden der/m Patientin/en gesondert nach den tatsächlich angefallenen Auslagen in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Kosten durch vorbestehende oder interkurrente (zwischenzeitlich auftretende) somatische Erkrankungen bzw. durch nicht vom Behandlungsspektrum der Klinik abgedeckte Behandlungen (z. B. Diabetes mellitus) sind von der Wochenpauschale ausgenommen.