Infos zur Kostenübernahme: Privat, Beihilfe, GKV
Kostenübernahmeantrag
Wenn sich Ihre Patientin oder Ihr Patient für eine Behandlung in der Christoph-Dornier-Klinik entschieden hat, bitten wir diese bzw. diesen, rechtzeitig den Kostenvoranschlag zusammen mit der medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung für eine stationäre Aufnahme bei der Krankenkasse, Beihilfestelle oder Berufsgenossenschaft einzureichen, um abzuklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden.
Bitte wählen Sie für das weitere Vorgehen den Kostenträger Ihres/Ihrer Patienten/in aus
Private Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft [mehr lesen]
Gesetzliche Krankenkasse [mehr lesen]
Private Krankenkasse und Beihilfestelle [mehr lesen]
Wichtig: Unsere Patienten werden ausschließlich in Einzelzimmern untergebracht. Es fallen aber keine zusätzlichen Kosten an.
Wir sind Ihrer Patientin/Ihrem Patienten gerne bei der Kostenklärung behilflich, bitten aber um Verständnis, dass wir den Versicherungsschutz im Einzelnen nicht überprüfen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Patientenmanagement unter der Telefonnummer 0251/4810 -140.
Vertragspartner und damit Kostenschuldner für die Leistungen der Christoph-Dornier-Klinik ist der/die Patient/in. Wenn möglich, erfolgt die Abrechnung der Kosten jedoch direkt über den Versicherer.