Infos zur Kostenübernahme: Privat, Beihilfe, GKV
Kostenübernahmeantrag
Wenn Sie sich für eine Behandlung in der Christoph-Dornier-Klinik entschieden haben, reichen Sie bitte rechtzeitig den Kostenvoranschlag zusammen mit der medizinischen Notwendigkeitsbescheinigung für eine stationäre Aufnahme bei Ihrer Krankenkasse, Beihilfestelle oder Berufsgenossenschaft ein, um abzuklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden.
Die medizinische Notwendigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Ihrem Facharzt oder ggfs. Ihrem Therapeuten, sofern dieser auch Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie ist.
Wählen Sie bitte für das weitere Vorgehen Ihren Kostenträger aus
Private Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft [mehr lesen]
Gesetzliche Krankenkasse [mehr lesen]
Private Krankenkasse und Beihilfestelle [mehr lesen]
Wichtig: Unsere Patienten werden ausschließlich in Einzelzimmern untergebracht. Es fallen aber keine zusätzlichen Kosten an.
Wir sind Ihnen gerne bei der Kostenklärung behilflich, bitten aber um Verständnis, dass wir Ihren Versicherungsschutz im Einzelnen nicht überprüfen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Patientenmanagement unter der Rufnummer +49 (0)251 4810-140.
Vertragspartner und damit Kostenschuldner für die Leistungen der Christoph-Dornier-Klinik ist der/die Patient/in. Wenn möglich, erfolgt die Abrechnung der Kosten jedoch direkt über den Versicherer.