| Die Christoph-Dornier-Klinik für Psychotherapie ist eine nach § 30 Gewerbeordnung konzessionierte Privatklinik.
Sie unterliegt nicht den Regelungen der Bundespflegesatzverordnung, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes oder des
Krankenhausentgeltgesetzes. Ein Versorgungsvertrag im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht.
Patient/innen empfehlen wir, rechtzeitig vor einer Behandlung in der Christoph-Dornier-Klinik
mit der zuständigen Krankenversicherung und ggfs. mit der Beihilfestelle abzuklären, ob und ggfs. in welcher
Höhe die Kosten für eine Behandlung in der Christoph-Dornier-Klinik übernommen werden. Die Klinik selbst
ist nicht in der Lage, den Umfang des Versicherungsschutzes eines/r Patient/in zu überprüfen.
Vertragspartner und damit Kostenschuldner für die Leistungen der Christoph-Dornier-Klinik ist
der/die Patient/in.
Die Abrechnung der stationären Leistungen der Christoph-Dornier-Klinik erfolgt über hauseigene
Wochenpauschalen, die sich wiederum nach der jeweiligen Diagnose richten:
Auf der Grundlage eines Eingangsgesprächs oder einer ausführlichen Eingangsdiagnostik erstellt
die Christoph-Dornier-Klinik für jede/n Patient/in vor Behandlungsbeginn einen individuellen
Kostenvoranschlag.
In den Pauschalen enthaltene Leistungen
| 1. |
Für alle Patient/innen |
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| • | Psychiatrische Aufnahmeuntersuchung |
| • | Mindestens eine 20-minütige psychiatrische Behandlung und eine ärztliche Visite pro Woche |
| • | Psychiatrische Entlassungsuntersuchung |
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| 2. |
Bei allen Patient/innen (außer anorektischen Patient/innen mit einem BMI< 17,5kg/m²) |
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| • | durchschnittlich mindestens 15 Behandlungseinheiten pro Woche |
| • | davon mindestens 10 Behandlungseinheiten Einzelpsychotherapie |
| • | der Rest Gruppenpsychotherapie |
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Bei essgestörten Patient/innen abweichend: |
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| • | Bei einem BMI unterhalb 17 kg/m² 2 Einheiten Einzeltherapie pro Woche |
| • | im Anschluss 5 Einheiten Einzeltherapie bis in zwei aufeinander folgenden Wochen eine Gewichtszunahme von mindestens 1200g/Woche erreicht wurde |
| • | Abschließend 4 Wochen mit mindestens 15 Behandlungseinheiten pro Woche, davon mindestens 10 in Einzeltherapie |
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| 3. |
Bei Jugendlichen zusätzlich |
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| • | mindestens ein Elterngespräch pro Woche |
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| 4. |
Bei Patient/innen mit einer Diagnose aus dem Bereich der Angst- und Zwangsstörungen |
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| • |
Sofern therapeutisch indiziert Durchführung von Therapieeinheiten am Wohnort des Patient/innen (hierdurch entstehen Zusatzkosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung des Therapeuten) |
| • | mindestens 50% der Behandlungstage als Expositionstage mit durchschnittlich 4 Einzeltherapiesitzungen pro Expositionstag |
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| Die Gruppentherapieangebote sind unterteilt in störungsspezifische und störungsübergreifende Gruppenangebote: |
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| Störungsübergreifende Gruppenangebote: |
| • | Soziales Kompetenztraining |
| • | Entspannungstraining |
| • | Aktivierungsgruppe |
| • | Körpertherapie |
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| Störungsspezifische Gruppenangebote: |
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| Für depressive Patient/innen |
| • | Psychoedukative Depressionsgruppe |
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| Für essgestörte Patient/innen |
| • | Kochgruppee |
| • | Psychoedukative Gruppe |
| • | Problemlösegruppe |
| • | Essgruppe |
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Die Wochenpauschalen beinhalten sämtliche Kosten für Unterbringung
und Verpflegung. Spezielle Verpflegung (z.B. für anorektische Patient/innen)
ist ebenfalls in den Wochenpauschalen enthalten.
Wir fühlen uns dem Prinzip der Transparenz auch in Kostenfragen verpflichtet.
Dies bedeutet, dass wir Sie zu allen Aspekten der Kostenfragen möglichst
frühzeitig und detailliert informieren. In Zweifelsfällen sollten
Sie nicht zögern, bei uns nachzufragen. Nähere Informationen
über Wochenpauschalen u.Ä. entnehmen Sie bitte unserer Patienteninformation. |